Inklusion bedeutet, dass alle Menschen – mit oder ohne Behinderung, unabhängig von Herkunft, Alter, Geschlecht oder sozialem Status – von Anfang an gleichberechtigt und selbstverständlich am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Es geht darum, Barrieren abzubauen, Vielfalt als Bereicherung zu sehen und jedem die Möglichkeit zu geben, sich einzubringen – ohne Ausgrenzung oder Sonderbehandlung.
Für mich ist Inklusion eine Chance für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, voneinander zu profitieren und ein wertschätzendes sowie produktives Umfeld für alle Beschäftigten zu schaffen.
Pablo Breinersdorfer-Alan
Laut § 181 SGB IX achtet der Inklusionsbeauftragte vor allem darauf, dass dem Arbeitgeber obliegende Verpflichtungen erfüllt werden. Darüber hinaus umfasst die tatsächlich Arbeit des Inklusionsbeauftragten noch weitere Aufgaben:
- Beratung und Sensibilisierung: Informationen zu Inklusion und Barrierefreiheit vermitteln, Vorurteile abbauen und für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder Benachteiligungen sensibilisieren.
- Barriereabbau: Konkrete Maßnahmen entwickeln, um physische, kommunikative und strukturelle Barrieren in Gebäuden, digitalen Angeboten und Prozessen zu beseitigen.
- Vernetzung: Zusammenarbeit mit Betroffenen, Vereinen, Behörden und Institutionen fördern, um inklusive Lösungen gemeinsam zu gestalten.
Kurz gesagt: Ein Inklusionsbeauftragter setzt sich dafür ein, dass Inklusion nicht nur ein Ziel, sondern gelebte Praxis wird.
Unternehmen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Förderung, wenn es darum geht, einer Person mit Schwerbehinderung einen Arbeitsvertrag anzubieten. Damit wird der Person der Sprung auf den Arbeitsmarkt ermöglicht, sie wird festes Mitglied im Team und erhält einen festen Arbeitsvertrag mit regulärer Bezahlung.
Folgende Unterstützungen stehen Unternehmen – vorbehaltlich der Prüfung durch die Agentur für Arbeit – zu:
- Lohnkostenzuschüsse – sogenannte Eingliederungszuschüsse:
Für bis zu 24 Monate der Anstellung einer Person mit Behinderung können Unternehmen einen Zuschuss erhalten. Dieser kann bis zu 70 Prozent des Gehalts betragen. In Einzelfällen ist je nach Grad der Behinderung ein Zuschuss von bis zu 60 Monaten möglich. Für betriebliche Erstausbildungen können ebenfalls Zuschüsse von der Agentur für Arbeit bewilligt werden.
- Probebeschäftigung:
Es besteht trotz festem Einstellungsvorhaben Unsicherheit, ob eine bestimmte Person mit Behinderung gut zu dem Job passt? Dann gibt es die Möglichkeit, erstmal drei Monate eine Probebeschäftigung auszuprobieren. Diese soll Menschen mit Behinderung den Übergang zum Arbeitsleben erleichtern. In dieser Zeit bekommt das Unternehmen einen Großteil des Gehaltes erstattet. Die Agentur für Arbeit oder der zuständige Rehabilitationsträger kann die Personalkosten von vier Wochen bis zu drei Monaten übernehmen. Die endgültige Höhe und die Dauer der Übernahme richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall.
Neben den Förderungen, die Unternehmen bekommen, stehen Menschen mit Behinderung für ihre Teilhabe am Berufsleben weitere Unterstützungen zu:
- Jobcoaching
- Arbeitsassistenz
- Gebärden- oder Schriftdolmetschen
- Technische Hilfsmittel
Für Fragen wenden Sie sich an die Arbeitsagentur oder an die EAA
Sie sind auf der Suche nach neuen Beschäftigten und freuen sich explizit auf Bewerbungen von Menschen mit Behinderung?
Dann kommunizieren Sie dies authentisch nach außen.
Die Stellenausschreibungen der JGU enthalten bereits einen Standardpassus für Schwerbehinderte, der gern mit zusätzlichen, individuellen Formulierungen ergänzt werden kann.
Sprechen Sie aktiv und gezielt Menschen mit Behinderung im Bewerbungsprozess an.
Formulierungsbeispiele können wie folgt lauten:
- „Wir möchten die Vielfalt unseres Unternehmens weiter ausbauen und Menschen mit Behinderung entsprechend beruflich fördern.“
- „Wir bieten flexible Arbeitszeiten von 6 bis 20 Uhr und die Möglichkeit des mobilen Arbeitens. Arbeitsplätze in unserem Unternehmen können für Menschen mit Behinderung je nach Art der Beeinträchtigung geeignet sein.“
Informieren Sie über Barrierefreiheit und zeigen Sie Bereitschaft, Verbesserungen einzuführen:
Für viele Menschen mit Behinderung ist die Barrierefreiheit eines Unternehmens besonders wichtig. Deshalb sollten in Stellenangeboten und auf der Website Angaben dazu zu finden sein.
Beispiele: Gibt es einen Aufzug oder ein Blindenleitsystem? Was ist das Unternehmen bereit zu tun, um barrierefreier zu werden?
Kommunizieren Sie offen, dass Barrierefreiheit eine Herausforderung ist, aber dass Sie sich für individuelle Bedarfe gerne Lösungen überlegen.
Nutzen Sie Fotos in Ihrer Außenkommunikation, die Diversität und Inklusion widerspiegeln.
Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Text
Im Bezirk der Arbeitsagentur Mainz und Bad Kreuznach sind die einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber zuständig. Dieser zentrale Anlaufpunkt mit Lotsenfunktion unterstützt Betriebe ganz konkret bei Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und ist für alle Arbeitgeber in der Region ein gut erreichbarer, kompetenter, erster Ansprechpartner.
Das Integrationsamt bietet Möglichkeiten zu verschiedenen finanziellen Leistungen zur Einrichtung und Ausstattung eines Arbeitsplatzes, Zuschüsse für Ausbildung und Einstellungen. Auch Inklusionsabteilungen in privatwirtschaftlichen Unternehmen können gefördert werden. Technischer Beratungsdienst für Fragen der Barrierefreiheit. Zustimmung des Integrationsamtes bei Kündigung eines Arbeitsverhältnisses.
Die Bundesagentur für Arbeit bietet spezifische Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auf Antrag:
Ausbildungs-, Beschäftigungszuschuss, behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes, Zuschuss zur Aus- oder Weiterbildung, berufliche Rehabilitation, u.a..
Die Deutsche Rentenversicherung bietet spezifische Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach 15 Beitragsjahren analog der Leistungen der Agentur für Arbeit, u.a. medizinische Rehabilitation und Erwerbsminderungsrente.
Eine hilfreiche Seite bei der Suche nach Informationen zu passenden Fördermöglichkeiten (Zuschüsse, Darlehen, Prämien).
Der Förderfinder zeigt zuerst alle Fördermöglichkeiten. Sie können sie nach Ihren Bedürfnissen und in verschiedenen Kombinationen filtern.
Hier finden Sie Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen, die im Agenturbezirk Mainz arbeiten, sowie für Unternehmen in Mainz und Rheinhessen, die Fragen rund um die Themen Arbeit und Behinderungen haben.
In der Region Mainz ist das ZsL Mainz e.V. für die Inklusionsberatung zuständig.
Angebote zur beruflichen Teilhabe für Menschen mit Behinderungen
Für Anliegen, die über den Zuständigkeitsbereich des Inklusionsbeauftragten hinausgehen, stehen Ihnen weitere Beratungs- und Serviceeinrichtungen der Johannes Gutenberg-Universität Mainz zur Verfügung.